Donnerstag, 20. Juni 2013 8:09 Uhr
Zürich,
24°C

Bessere Solidarität zwischen den Beteiligten

 

Die demografischen Veränderungen führen bei den Pensionskassen immer mehr zu einem Ungleichgewicht zwischen Aktiven und Rentnern. Das Modell mit Grundrente und Zusatzrente entschärft mögliche Konflikte.  

 

Von Othmar Simeon

 

Die Finanzlage bei den Pensionskassen in der Schweiz hat sich im dritten Quartal wieder leicht verbessert. Mit einem Deckungsgrad von 104,7% per Ende September haben sich die Reserven der privat-rechtlichen Pensionskassen gegenüber dem Vorquartal um knapp ein Prozent erhöht. Nach wie vor besteht bei den öffentlich-rechtlichen Kassen hingegen eine Unterdeckung. Alles in allem sind die Deckungsgrade der Pensionskassen jedoch wieder auf das Niveau von Ende 2009 angestiegen. Trotz dieser Entspannung muss erwähnt werden, dass bei zahlreichen Pensionskassen Sanierungsmassnahmen nötig wurden, um die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Da im Fall einer Sanierung die Rentner nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ihren Beitrag leisten müssen, trugen die aktiven Erwerbstätigen und die Arbeitgeber den weitaus grössten Teil dieser Last.  

 

Ungünstige demografische ­Entwicklung 

In den Pensionskassen hat sich im Lauf der Jahre die Versichertenstruktur verändert. Früher bestand das Vorsorgekapital mehrheitlich aus dem Anteil der Aktiven. In Zukunft aber wird das Vorsorge­kapital der Rentner stark zunehmen. Insgesamt beträgt das Verhältnis der Aktiven zu den Rentnern etwa 3:1. Die Spannbreite ist jedoch sehr gross. So kann bei Kassen mit vorwiegend jungen Mitarbeitern der Rentneranteil weniger als 20% betragen. Befragungen im Rahmen der Swisscanto Pensionskassen­studie haben jedoch gezeigt, dass bei diversen der befragten Kassen der Anteil der Pensionierten bei 50% oder darüber liegt. Als Folge der demografischen Entwicklung, also der Tatsache, dass der Anteil der Rentner weiter steigt, werden sich in den nächsten Jahren die Gewichte noch mehr zu dieser Altersgruppe verschieben (siehe (Grafik 1).

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass die Lebenserwartung künftig abnehmen wird, im Gegenteil. Auch die aktuellsten verfügbaren Pensionskassensterbetafeln zeigen eine klare Zunahme der Lebenserwartung im Verlauf der letzten fünf Jahre. 

Tatsache bleibt auch, dass der Anlagehorizont einer Pensionskasse zwar langfristig ausgerichtet, aber keineswegs beliebig lang ist. Verändert sich ein Unternehmen grundlegend, z.B. durch Restrukturierungen und Arbeitsplatzabbau, hat dies auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung seiner Pensionskasse. In so einem Fall ändert sich nämlich die Zahl derjenigen aktiven Versicherten, welche die Zinsgarantie für die Rentner tragen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Pensionskasse der SBB. 

Das zunehmende Ungleichgewicht zwischen erwerbstätigen Personen und Rentnern verlangt nach neuen Modellen für die Finanzierung der Renten, denn eine solche Versichertenstruktur führt gerade bei einer Sanierung zu der bereits erwähnten ungleichen Lastenverteilung. Ein Pensionskassenmodell, das bei den Renten zwischen einem fixen und einem variablen Teil unterscheidet, sorgt für eine bessere Solidarität aller Betroffenen. 

 

Grundrente und Zusatzrente 

Im folgenden Beispiel wird das Alterskapital von 1 Mio. CHF in eine Altersrente umgewandelt, wobei diese Rente in einen fixen und einen variablen Betrag aufgeteilt wird. Im Normalfall erhalten die Pensionierten nebst der garantierten Grundrente auch die Zusatzrente, wie in Grafik 2 aufgezeigt wird.

Gerät die Kasse hingegen in eine Unterdeckung und wird eine Sanierung nötig, müssen bei diesem Modell der Arbeitgeber, die aktiven Arbeitnehmer und die Rentner ihren Teil zur Sanierung beitragen. Dies geschieht aber nur dann, wenn andere Massnahmen wie die Aufhebung von freiwillig beschlossenen Leistungsverbesserungen (z.B. Mehrverzinsung, Erhöhung der Renten), Änderungen künftiger Leistungsansprüche (z.B. Reduktion des Umwandlungssatzes) oder versicherungstechnisch begründete Beitragserhöhungen nicht den gewünschten Erfolg bringen. Während der Sanierungsphase wird die Zusatzrente nicht ausgezahlt, sondern als Beitrag der Rentner an die Sanierung verwendet (Grafik 3). Letztere müssen aber nur so lange auf die Zusatzrente verzichten, wie eine Unterdeckung besteht, andere Massnahmen nicht greifen und aktive Erwerbstätige sowie der Arbeitgeber ebenfalls ihren Beitrag leisten (siehe Grafik 3).

Das folgende Beispiel zeigt auf, welche Sanierungsbeiträge der Aktiven und Rentner anfallen können. Die Annahme: Für alle Aktiven wird auf eine Verzinsung des Sparkapitals verzichtet. Anstelle des BVG-Zinssatzes von 2,0% wird eine Null-Verzinsung durchgeführt  (siehe Grafik 4).

Der Vergleich macht klar, dass auch mit der Einführung einer Zusatzrente die aktiven Versicherten bei Sanierungsmassnahmen weiterhin den grösseren Anteil übernehmen. Stark betroffen sind vor allem Mitarbeiter kurz vor der Pensionierung. Dennoch hat das Modell Grundrente/Zusatzrente unbestreitbare Vorteile.

So müssen hier gemäss dem Grundgedanken der „Opfersymmetrie“ alle Beteiligten, also Aktive, Rentner und Arbeitgeber gemeinsam zur Sanierung von Unter­deckungen beitragen. Die Um­verteilung zwischen Aktiven und Rentnern wird dadurch vermindert. Die flexible Ausgestaltung durch Grund- und Zusatzrente ermöglicht zudem, bei einer Unterdeckung schnell zu reagieren und das finanzielle Gleichgewicht wieder zu finden. Mit der Einführung einer Grund- und einer Zusatzrente würde eine Möglichkeit geschaffen, bei einer nötigen Sanierung für ein grösstmögliches Mass an Solida­rität zwischen allen Gruppen zu ­sorgen.  

Die Zusatzrente ist abhängig von den Kapitalmärkten. Dies bedeutet, dass die Rentenbezüger in schlechten Anlagejahren eine geringe oder gar keine Zusatzrente bekommen. Im gegenteiligen Fall ergibt sich in guten Anlagejahren eine hohe Zusatzrente und damit auch eine höhere Gesamtrente.

 

Mehr Akzeptanz bei den ­Versicherten   

Das Modell Grundrente/Zusatzrente könnte schon unter dem heutigen Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) von einem grossen Teil der Pensionskassen praktiziert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass das sogenannte BVG-Minimum nicht verletzt wird. Die Vorsorgepläne vieler Kassen übertreffen jedoch das gesetzliche Rentenminimum deutlich und könnten deshalb durch Reglementsänderungen das solidarische Modell einführen. Soll das neue System hingegen flächendeckend zur Anwendung kommen, wäre eine Änderung des BVG nötig. Deshalb ist es wichtig, dass sich Pensionskassen, Vorsorgeexperten und Politiker, die letztlich für die gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind, stärker mit dieser Idee des Rentensplits befassen. Eine Umsetzung dieses Prinzips würde zweifellos unseren Vorsorgeeinrichtungen zu mehr Akzeptanz bei den verschiedenen Beteiligten verhelfen. Wichtig ist nun, die Weichen für solche Reformen rechtzeitig zu stellen.  

DERAUTOR

Othmar Simeon ist Leiter Personalvorsorgeberatung bei Swisscanto, dem führenden Schweizer Asset Manager in den Bereichen Anlage- und Vorsorgelösungen für private Anleger, Firmen und Institutionen.

Anzeige

VZH