
Pensionskassenvergleich
Neuaushandeln lohnt sich
Ein umfassender Vergleich bei den führenden Pensionskassen-Sammelstiftungen zeigt grosse Unterschiede. Bei den Prämien, der Sicherheit und der Höhe der Leistungen unterscheiden sich die Kassen sehr stark. KMU sind gut beraten, ihre Vorsorgelösung regelmässig zu überprüfen.
Text Josef Zopp
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer geben jährlich viel Geld für die berufliche Vorsorge aus. Die Beiträge der Pensionskassen setzen sich aus den Sparbeiträgen und den Risiko- und Verwaltungsbeiträgen zusammen. Bei allen Pensionskassen sind die Sparbeiträge gleich hoch und werden direkt dem Alterskapital der Versicherten gutgeschrieben. Grosse Unterschiede bestehen hingegen bei den Risiko- und Verwaltungskosten. Aufgabe der Risikokosten ist es, die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen zu finanzieren, während die Verwaltungskosten für Verwaltung und Administration der Kassen verwendet werden. Um die Kostendifferenzen zu beziffern, wurden bei den Pensionskassen für mehrere Betriebe Offerten angefragt.
Näher hingeschaut
Die Kosten sind für ein KMU ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Pensionskasse, er sollte jedoch nicht der Einzige sein. Eine Analyse der finanziellen Lage der zukünftigen Pensionskasse ist ebenso bedeutend, denn die meisten unabhängigen Kassen konnten sich weitgehend von den Kurseinbrüchen der Finanzkrise erholen. Einzelne Kassen sind nach wie vor in Unterdeckung. Mit dem tiefsten Deckungsgrad von knapp 82 Prozent befindet sich die Sammelstiftung Meta nach wie vor in einer erheblichen Unterdeckung.
In der Tabelle sind die Risiko- und Verwaltungskosten für ein Architekturbüro mit 17 Mitarbeitern aufgelistet. Meta hat mit rund 16 000 Franken die kostengünstigste Offerte eingereicht, wohingegen CoOpera mit 37 000 Franken mehr als doppelt so viel für die gleichen Leistungen verlangte. Durchschnittlich fordern die Kassen zwischen 23 000 und 27 000 Franken. Bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherer führt Helvetia als kostengünstigste Kasse. Dabei wurden die nachweislich an die Betriebe zurück vergüteten Risikokostenüberschüsse der letzten Jahre im Vergleich berücksichtigt. In Hinblick auf Neuanschlüsse wurden von den Pensionskassen teilweise massive Reduzierungen bei den Risiko- und Verwaltungskosten vorgenommen. Durch den entstandenen Wettbewerb konnten diese Kassen als Pensionskassen weiter wachsen. Die bestehenden Kunden profitierten von diesen Prämiensenkungen jedoch nur teilweise. Viele Betriebe bezahlen dadurch noch immer die gleich hohen Risiko- und Verwaltungskosten wie vor Jahren. Deshalb lohnt es sich, die Vertragsgrundlagen mit der Pensionskasse regelmässig neu auszuhandeln.
Im Bereich der Altersleistungen gibt es ebenfalls sehr grosse Unterschiede. Die Höhe der Altersrente ist hauptsächlich von zwei Faktoren abhängig: der Verzinsung der Altersguthaben während eines Arbeitslebens und dem Rentenumwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung. Der Bundesrat legt jährlich den BVG-Mindestzinssatz fest. Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil der Altersguthaben. Bei der Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben sind die Kassen frei. Durch Zinssplitting gewähren viele unabhängige Kassen und die meisten Lebensversicherer bei dem überobligatorischen Guthaben eine andere Verzinsung. Die im Vergleich ausgewiesene Verzinsung der Kassen basiert auf der Faustregel, dass sich das Altersguthaben aus 60 Prozent obligatorischem und 40 Prozent überobligatorischem Kapital zusammensetzt.
Reservenbildung für mehr Sicherheit
In den letzten fünf Jahren konnte Profond mit durchschnittlich 3,15 Prozent die höchste Verzinsung der Altersguthaben bieten. Neben Profond ist es nur Copré gelungen, auf den Altersguthaben eine höhere Verzinsung zu gewähren als die Lebensversicherer. Die meisten anderen Stiftungen haben ihre Erträge nicht an die Versicherten ausgezahlt, sondern Reserven gebildet. Durch den damit verbundenen höheren Deckungsgrad konnte mehr Sicherheit gewährleistet werden.
Seit fünf Jahren liegen alle Lebensversicherer bei der Verzinsung eng zusammen. Da die Lebensversicherer mit dem Eigenkapital für die abgegebenen Kapitalgarantien (Vollversicherungsgarantie) haften, sind diese Kassen gezwungen, eine äusserst vorsichtige Anlagestrategie einzuschlagen. In den letzten Jahren konnten die Versicherten durch die konservative Anlagestrategie am meisten profitieren, was eine recht gute Verzinsung ihrer Guthaben zur Folge hatte.
Profond gewährt nach wie vor einen Umwandlungssatz von 7.2 Prozent. Damit schüttet sie die höchsten Altersrenten aller Kassen aus, denn viele unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen gewähren auf das gesamte Altersguthaben einen einheitlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent. Alle Lebensversicherer und einige unabhängige Kassen kennen auch hier das Splitting und wenden den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent lediglich beim obligatorischen Guthaben an, sodass überobligatorische Guthaben teilweise zu einem wesentlich tieferen Satz umgewandelt werden. Folge ist eine entsprechend tiefere lebenslange Rente. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung können die Kassen jedoch einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent nicht mehr kostendeckend finanzieren, weshalb bei jeder Pensionierung Verrentungsverluste anfallen. Dies bedeutet, dass die Kassen für die Auszahlung der lebenslangen Altersrenten zusätzliche Rückstellungen in Umfang von 7 bis 15 Prozent des Rentenbetrages bilden müssen, um den überhöhten Umwandlungssatz zu finanzieren. Dem zahlenden Aktiven erscheinen diese Rückstellungen wie Subventionen für Rentner.
Der Umwandlungssatz wird neben der durchschnittlichen Lebenserwartung auch mit einer erwarteten Anlagerendite (technischer Zinssatz) berechnet. Je höher der technische Zinssatz ist, desto tiefer sind die notwendigen Rückstellungen, da in Zukunft von höheren Erträgen ausgegangen wird. So sinkt der Deckungsgrad einer Pensionskasse um bis zu fünf Prozentpunkte, falls der technische Zinssatz um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird. Deswegen sind bei einem Vergleich der Deckungsgrade immer auch die technischen Grundlagen zu berücksichtigen.
Umfassender Pensionskassenvergleich
Das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG hat bereits zum sechsten Mal einen umfassenden Pensionskassenvergleich durchgeführt. Untersucht wurden 27 frei zugängliche Gemeinschafts- und Sammelstiftungen. Damit die Pensionskasse von rund 163 000 angeschlossenen Firmen mit insgesamt über 1,25 Millionen versicherten Personen repräsentativ einander gegenübergestellt. Insgesamt entspricht dies rund einem Drittel des gesamten Marktes der schweizerischen beruflichen Vorsorge. Die anderen zwei Drittel machen hauptsächlich firmeneigene sowie öffentlich-rechtliche Pensionskassen aus. Weitere Details, Checklisten, Ratgeber sowie frühere Umfrageergebnisse des Vergleichs der SonntagsZeitung sind im Internet unter folgendem Link abrufbar:
www.pensionskassenvergleich.ch.

Der Autor
Josef Zopp ist Partner bei der Weibel Hess & Partner AG. Die WH&P bietet unabhängige Beratung bei Fragen zu Pensionskassen, kollektiven Kranken- und Unfalltaggeld-Versicherungen, Finanzplanung, Geldanlagen und Vermögensverwaltung.
j.zopp@who-needs-spam.whp, www.whp.ch







