
- Bundesrat Didier Burkhalter: Sorgt er für frischen Wind im Departement für Auswärtige Angelegenheiten?
Analyse
Europa gibt es jetzt à la carte
Der Dornröschenschlaf dauert seit einem Jahr. Zu Beginn des Wahljahres haben die Parteien der Mitte das Wort ausgegeben, bitte ja nicht über Europa zu sprechen. Wahrscheinlich wäre das nicht einmal nötig gewesen. Der Tsunami des 11. März spülte alle anderen Themen von der Tagesordnung. Erst die Frankenstärke verdrängte die Energiewende von der Agenda. Doch bevor die SVP daraus ein Europathema hätte machen können, wurde sie vom grossen Konsens zur Unterstützung der Nationalbank eingebunden.
Von Steffen Klatt
Auch auf der anderen Seite hat es im Wahljahr nur wenig Interesse an den bilateralen Beziehungen gegeben: Die Krise der Eurozone hielt Brüssel in Atem. So hatten die EU-Länder lange keine Zeit, im Ministerrat einen Beschluss in Sachen Unternehmensbesteuerung gegen die Schweiz zu fassen. Und EU-Energiekommissar Günther Oettinger konnte nicht wie angestrebt die Verhandlungen über das Strommarktabkommen abschliessen.
Geistige Lufthoheit der SVP ist vorbei
Nun ist zwar kein junger Prinz gekommen, aber immerhin ein neuer Bundesrat im Departement für Auswärtige Angelegenheiten. Und auch wenn keine hundert Jahre vergangen sind, so hat sich doch im Wahljahr viel getan. Auf beiden Seiten. In der Schweiz hat die SVP den Ruf der Unbesiegbarkeit verloren. Ihr Aufstieg aber hatte mit dem Sieg in der EWR-Abstimmung begonnen. Jetzt kann erstmals seit zwei Jahrzehnten wieder über die Beziehungen zu Europa nachgedacht werden, ohne ständig danach zu fragen, was die Blocher-Partei darüber denken mag.
Europa à la carte kommt
Die Veränderungen in der EU reichen noch tiefer. Die europäische Integration ist in die schwerste Krise überhaupt geraten. Auch wenn der Euro nicht auseinanderbrechen dürfte, so hat doch die Eurokrise das Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten endgültig durchgesetzt. Mit dem Veto Grossbritanniens gegen den neuen Eurovertrag wird es künftig «verschiedene» Europas geben. Das ist nicht völlig neu: Bei Schengen und Dublin war das schon bisher so – Schweiz und Norwegen drin, Grossbritannien und Irland draussen. Jetzt betrifft es einen Kernbereich der Integration.
Europa gibt es künftig also à la carte. Das hat die EU-Kommission der Schweiz seit dem EWR-Nein verweigern wollen. Wenn sie das in der EU nicht mehr verhindern kann, dann kann sie es dem Nicht-Mitglied Schweiz nicht mehr verweigern.
Unvorteilhafte Schrumpfform des EWR
Das ist eine gute Nachricht. Nur weiss die Schweiz gar nicht, welches Menü sie gern hätte. Das alte Menü, der sogenannte bilaterale Weg, wird nicht mehr in der alten Form aufgetischt werden. Der Koch – die EU – hat klar gesagt, dass es nicht mehr im Angebot ist. Auch in der Schweiz ist der Appetit schwächer geworden. Namentlich einer der Hauptgänge – die Personenfreizügigkeit – hat vielen Schweizern einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen.
Die bilateralen Abkommen waren ein EWR-Ersatz. Allerdings fehlen die allgemeinen Passagen des EWR-Vertrages, obwohl diese gerade von der Schweiz ausgehandelt worden waren: die Rechtssicherheit dank dem Efta-Gerichtshof und die Mitsprache bei der Ausarbeitung neuen Rechts. Faktisch sind die bilateralen Abkommen eine für die Schweiz unvorteilhafte Schrumpfform des EWR.
Neue Regeln für das Konkubinat
Als der Prinz Dornröschen wachgeküsst hatte, heirateten die beiden. So weit wird es wohl zwischen der Schweiz und der EU nicht kommen. Doch das Konkubinat muss neu geregelt werden. Grob gesagt kann es entweder enger oder lockerer gestaltet werden.
Das engere Verhältnis würde auf einen nachträglichen Beitritt zum EWR hinauslaufen. Damit würde die Schweiz ihre bilateralen Abkommen absichern und um Rechtssicherheit und Mitsprache ergänzen. Wenn sie gut verhandelt und das EWR-Mitglied Norwegen an Bord holt, könnten dabei die in die Jahre gekommenen Mitspracherechte der EWR-Länder erweitert werden. Warum sollen nicht Schweizer Vertreter im EU-Ministerrat und im EU-Parlament mitstimmen, wenn es um Recht geht, das auch in der Schweiz gelten soll?
In einem lockeren Verhältnis nähme die Schweiz ein wenig Abstand von der EU. Brüssel schliesst Freihandelsabkommen mit aller Welt ab, ohne gleich von ihren Partnern die automatische Übernahme von künftigem EU-Recht zu fordern. Die Schweiz kann von Brüssel ein ähnliches Abkommen verlangen, eine modernisierte Neuauflage des Freihandelsabkommens von 1972. Damit wäre die Schweiz nicht mehr wie bisher faktischer Teil des EU-Binnenmarkts. Aber damit könnte sie wieder selber bestimmen, wen sie ins Land lassen will.
Die Schweiz muss entscheiden, welches Gericht sie sich zur Feier des Tages im Dornröschenschloss auftragen lassen will. Wenn sie das nicht weiss, dann helfen die besten Köche nicht – und auch keine Prinzen.